Unsere Vertriebspartner beraten Sie gerne in allen Fragen zu
TGNET/wireless® Internetstandleitungen und dem TGNET/call™ Telefondienst. Die angebotenen Leistungen
umfassen in den meisten Fällen:
Wenn Sie gute Erfahrungen mit einem Vertriebspartner
gemacht haben, wechseln Sie bitte nicht leichtfertig zu einem anderen, denn
ihr Vertriebspartner kennt bereits die näheren Umstände Ihres Anschlusses
und kann Ihnen rascher helfen als ein Vertriebspartner, der sich diese
wichtigen Details erst erarbeiten muss.
Wenn Sie noch keinen TGNET/wireless® Internet Anschluss haben, wenden Sie sich bitte
an einen Vertriebspartner in Ihrer Nähe. Durch seine Kenntnis der
Lage der Sendestellen und der Geländeform in Ihrer Umgebung
kommt er bei der Prüfung der Sichtverbindung rasch zu gesicherten
Ergebnissen. Außerdem wird er bei kurzer Anfahrt flexibler auf Ihre
Terminwünsche eingehen können.
In den Orten Grävenwiesbach, Schmitten, Weilburg, Weilmünster, Weilrod
und Weinbach, sowie in den Usinger Ortsteilen Merzhausen und
Wilhelmsdorf erfolgt der Vertrieb exklusiv über unseren Partner
THEIMTEC.
Bitte beachten Sie:
Die Vertriebspartner von TGC sind verpflichtet,
Ihnen vor Erteilen eines Auftrags ein von TGC erstelltes
Angebot und das zum angebotenen Tarif gehörende, gemäß
Transparenzverordnung vorgeschriebene Produktinformationsblatt
auszuhändigen. Die Vertriebspartner sind nicht berechtigt, im
Namen von TGC hinsichtlich von TGC erbrachter Leistungen über
das Angebot hinausgehende oder von diesem abweichende
Vereinbarungen mit Ihnen zu treffen. Individuelle Vereinbarungen
zu den von TGC zu erbringenden Leistungen
können nur direkt mit TGC und nur schriftlich getroffen werden.
Dies betrifft jedoch nicht die Montage der Empfangsanlage, die in der Regel
ein Werkvertrag zwischen Ihnen und dem Vertriebspartner ist.
Hinsichtlich der von TGC angebotenen bzw. erbrachten Leistungen
entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vertriebspartner.
Ebenso entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und TGC, wenn
Sie einen Vertriebspartner mit Arbeiten beauftragen, die dieser Ihnen
als eigene Leistung anbietet - dies gilt insbesondere für die Montage
und Demontage der TGNET/wireless® Empfangsanlage, aber auch für Waren, die Ihnen vom
Vertriebspartner verkauft werden, sowie für seine IT Beratungs-
und Wartungsleistungen.